Meldung vom LAVB

28.04.2020

Das Angeln bleibt weiterhin nur individuell gestattet

Sehr geehrte Angelfreunde,

nachdem es uns in den letzten Wochen durch umsichtiges Verhalten gelungen ist, die Verbreitung des Corona-Virus so weit einzudämmen, dass unser Gesundheitssystem nicht an seine Kapazitätsgrenzen bei der medizinischen Versorgung infizierter Personen geraten ist, werden nun schrittweise Lockerungen der durch die „Corona-Verordnung“ festgeschriebenen Einschränkungen der persönlichen Freiheiten von vielen Bürgern erwartet. Viele Verbände und Vereine waren von den durch die entsprechenden Entscheidungsträgern verordneten restriktiven Maßnahmen noch stärker betroffen als wir Angler.

Bisher war es uns weiterhin möglich, individuell der Angelfischerei nachzugehen. Es war also kaum zu erwarten, dass mit den nun greifenden Lockerungen der Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens noch weitere Entscheidungen getroffen werden, die zu mehr Freizügigkeit bei der Ausübung der Angelfischerei führen würden.

Der Beginn der Salmonidensaison am 16. April 2020 hat erwartungsgemäß für viele Mitglieder unseres Verbandes eine weitere Möglichkeit eröffnet, das Angeln noch abwechslungs- und erlebnisreicher zu gestalten. Mit viel Umsicht und Selbstdisziplin wurde an den Salmonidenangelstrecken der gegenwärtigen Gefahrenlage Rechnung getragen und auch hier wurden die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Angeln eingehalten.

Zunehmende Temperaturen und der nun wieder längere Zeitraum mit ausreichendem Tageslicht steigern den Drang länger am Wasser zu verweilen. Hier gelten jedoch nach wie vor die Regelungen zur kurzzeitigen Erholung in der freien Natur mit den jeweiligen Kontaktbeschränkungen. Der Aufbau von Wetterschutzvorrichtungen ist deshalb gegenwärtig durch nichts zu begründen und bleibt an den Gewässern des LAVB untersagt. Wir appellieren an die Anglerschaft sich daran zu halten, keine Ordnungsgelder zu riskieren, um in der Öffentlichkeit und bei den Entscheidungsträgern keinen Diskussionsprozess in Gang zu setzen, das Angeln grundsätzlich nicht mehr zuzulassen.

Weiterhin ist es gegenwärtig nicht möglich, der Tradition folgend Gemeinschaftsangeln auszurichten. Auch hier gilt das nach der Eindämmungsverordnung – SARS-COV-2-EindV zu beachtende Kontaktverbot zur Vermeidung der Ansammlung von Personengruppen.

Nicht wenige unserer Mitglieder und auch Gelegenheitsangler haben die Zeit genutzt, um sich auf die Anglerprüfung vorzubereiten. Das LELF als zuständige Stelle für die Organisation und Durchführung der Anglerprüfung im Land Brandenburg hat in Abwägung des Schutzbedürfnisses der Prüfer und der zu Prüfenden in Abstimmung mit dem LAVB als zuständige Stelle, die Abnahme der Anglerprüfung bis zum 10. Mai 2020 untersagt. Die Prüfungsabnahmeberechtigten wurden benachrichtigt und wir werden rechtzeitig über die Möglichkeiten, die Anglerprüfung nach dem 10. Mai 2020 abzulegen, informieren.

Waren wir vor einigen Wochen noch optimistisch, unseren 20. Kinder- und Jugendtag am 20. Juni 2020 zu einem großartigen Erlebnis für unsere Jungangler gestalten zu können, müssen wir nun der Realität Rechnung tragen, das Großveranstaltungen in diesem Rahmen mindestens bis Ende August untersagt bleiben. Über die weitere Verfahrensweise zur Verschiebung dieses unseres Wissens größten Festes für junge Angler in Deutschland wird der Vorstand des LAVB schnellstmöglich entscheiden.

Liebe Anglerinnen, liebe Angler,

die kommenden Wochen werden entscheidend sein, in welchen Schritten ein normales gesellschaftliches Zusammenleben wieder möglich sein wird. Leisten wir unseren Beitrag zum Schutz unserer Mitbürger und natürlich auch für uns selbst.

Petri Heil!
Andreas Koppetzki
Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg